Unfallgutachten


 

Ein Unfallgutachten dient Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung und ist deshalb unverzichtbar.

Bei einem Bootsunfall mit klarer Schuldfrage und ohne Ihre Mitschuld, übernimmt die Haftpflichtversicherung der gegnerischen Unfallpartei die Kosten des Gutachtens. In diesem Fall wickeln wir die Abrechnung unseres Honorars als Sachverständige,ohne Vorauskasse für Sie, direkt mit der Versicherung ab.


Als Geschädigter bei Haftpflichtschäden über 750,-€ haben Sie freie Gutachterwahl.